Straßenausbaubeiträge in Alsbach-Hähnlein

Nun wird es in der Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag also offiziell beschlossen: Die bisherige Regelung zum Thema Straßenausbaubeiträge bleibt in vollem Umfang bestehen. Mit den Stimmen von CDU, freien Wählern und den IUHAS beschließt die Gemeindevertretung, dass Anlieger auch in Zukunft an den Kosten zum Ausbau ihrer Straße in erheblichem Maße beteiligt werden. Allerdings – so die CDU – würde man betroffenen Bürgern durch großzügige Zahlungsziele entgegenkommen und die Regelung „sozialverträglicher“ gestalten.

Dabei hat es durch die neue Gesetzgebung des hessischen Landtages die Möglichkeit gegeben, zukünftig komplett auf die Erhebung solcher Gebühren zu verzichten. So hatten FDP, CDU und GRÜNE sich auf folgendes 5-Punkte-Maßnahmenpaket geeinigt:

Die Kommunen entscheiden selbst darüber, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen – aus „soll“ wird „kann“.

Auch defizitäre Kommunen sind frei in der Finanzierung ihrer Straßensanierung. Es gibt künftig keinen Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen bei Defiziten im Haushalt.

Für die Anwohner besteht die Möglichkeit von erheblichen Verbesserungen und Entlastungen. Die Möglichkeit für Ratenzahlungen wird erheblich verbessert. Anstatt Ratenzahlungen über maximal fünf Jahre, sind nun Ratenzahlungen bis zu 20 Jahre bei deutlich niedrigeren Zinsen möglich.

Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge erheben wollen, greifen wir finanziell unter die Arme. Mit einem einmaligen pauschalisierten Kostenausgleich in Höhe von 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet beteiligt sich das Land an dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand.

Wir vereinfachen die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen. Bisher müssen die Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenbeiträge durch einen „funktionalen Zusammenhang“ verbunden sein, diese Voraussetzung streichen wir, um beispielsweise zu ermöglichen, ganze Ortsteile zu einem Berechnungsgebiet zusammen zu fassen.

Wir, die FDP Alsbach-Hähnlein, empfinden die Entscheidung der Gemeindevertretung als sozial ungerecht, weil…

  • Alsbach-Hähnlein eine eher wohlhabende Gemeinde ist, die nicht zwingend auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angewiesen ist. Gerade deshalb wurde das neue Gesetz auch erlassen, um es gerade wohlhabenden Gemeinden zu ermöglichen, ihre Bürger zu entlasten.
  • eine von der CDU als Alternative angedrohte „erhebliche Erhöhung der Grundsteuer“ rein sachlich nicht zu rechtfertigen wäre, da bei einer Umlage der bisherigen Kosten auf alle Grundstückseigentümer der Gemeinde lediglich eine geringfügige Anpassung angemessen wäre.
  • auch die Alternative durch „wiederkehrende Straßenbeiträge“ definitiv sozial besser abgefedert wäre als die aktuelle Regelung. (die FDP hat sich bereits im Frühjahr 2018 zu diesem Thema geäußert)

Final kann und muss man sagen, dass es in Alsbach-Hähnlein leider ähnlich ist wie in vielen anderen Gemeinden: Wo man eine Möglichkeit sieht, den Bürger abzuschröpfen, wird sie auch konsequent wahrgenommen, weil eben niemand einer Gemeinde vorschreiben kann, wieviel Geld sie eigentlich von den Bürgern nehmen darf und damit auszukommen hat. Und obwohl unsere Gemeinde über einen komfortablen Kassenbestand verfügt (lt. Info des Bürgermeisters im Frühjahr über 8 Mio €), zieht man den Grundstückseigentümern weiterhin das Geld aus der Tasche, denn auch eine langfristige Stundung bedeutet: Bezahlen.