„Wiederkehrende Straßenbeiträge“ für Alsbach-Hähnlein?

Auf Antrag der SPD-Fraktion fand am 27. Februar in einer Sondersitzung des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses (HFS) eine Information zum Thema „wiederkehrende Straßenbeiträge“in Alsbach statt.
Es geht bei dem Thema um die Frage, ob künftig Straßenausbaubeiträge nicht nur den direkt betroffenen Haus- und Grundstückseigentümern der auszubauenden Straße belastet werden, sondern in einem speziellen Verfahren auf mehr Bürger in sogenannten Abrechnungsgebieten umgelegt werden sollen. Das Ziel dabei: Durch die breitere Verteilung der Kosten sinken die hohen Anteile einzelner Anlieger.

Unabhängig von dieser Idee ist die FDP generell dagegen, dass Gemeinden quasi per Gesetz in Hessen dazu gezwungen sind, Straßenneubaumaßnahmen direkt auf die Bürger umzulegen. Ein Gesetzentwurf der hessischen FDP, der diesen Zwang aufhebt, wurde im Landtag bereits im Januar 2018 vorgestellt und wird derzeit beraten. In Schleswig-Holstein wurde in der dortigen Jamaika-Koalition ein entsprechendes Gesetz bereits verabschiedet. Dort können inzwischen die Gemeinden wieder selbst entscheiden, ob sie die Kosten weitergeben oder nicht.

Da die Gemeinde Alsbach-Hähnlein aber grundsätzlich an der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen festhalten will bzw. muss, empfehlen wir – die Freien Demokraten – der Gemeindevertretung, das Prinzip der „wiederkehrenden Straßenbeiträge“ unter bestimmten Voraussetzungen einzuführen. Wir folgen mit dieser Empfehlung dem auch in Nachbargemeinden (Pfungstadt, Bickenbach) bereits beschlossenen Verfahren.

Als Voraussetzungen möchten wir folgende Eckpunkte nennen:

  1. Die Abrechnungsgebiete sollten so geschnitten sein, dass die jeweiligen Haus- und Grundstückseigentümer sich mit dem neuen Verfahren auch identifizieren können. Ein zu klein geschnittenes Abrechnungsgebiet würde trotz der Umlage zu hohen Einzelbeiträgen führen, ein zu groß geschnittenes Abrechnungsgebiet führt möglicherweise zu einer Dauerbelastung der betroffenen Bürger, was die generelle Akzeptanz erschwert.
  2. Die Anteile, die eine Gemeinde selbst im Rahmen von Straßenerneuerungen zu tragen hat, sollten gegenüber dem heutigen Verfahren unberührt bleiben.
  3. Es muss sichergestellt sein, dass die betroffenen Bürger über die geforderten Beiträge die gleiche Transparenz erhalten wie bisher. Nur eine nachvollziehbare Herleitung der Straßenbeiträge erhält das Vertrauen der Bürger. Maßstab sollte eine umfangreiche Information sein (Beispiel Stadt Pfungstadt).
  4. Für Grundstückseigentümer, die in den letzten Jahren bereits für den Ausbau ihrer Anliegerstraße zur Kasse gebeten wurden, sind gerechte Schonfristen vorzusehen, damit sie künftig nicht doppelt zahlen müssen.
  5. Die Mehrkosten dieses komplizierten Abrechnungsverfahrens sollten nicht durch die Gemeinde zu tragen sein. Hier empfehlen wir eine moderate Anpassung der Grundsteuer.

Das gesamte Thema ist in vielen Kommunen Hessens sehr umstritten und sorgt für Ärger und Verdruss. Viele Grundstückseigentümer fordern statt des auch von uns favorisierten Verfahrens der „wiederkehrenden Straßenbeiträge“ die doch einfachere Umlage der anstehenden Straßenneubaukosten über eine Anpassung der lokalen Grundsteuer. Damit würden alle Bürger gleichermaßen an den Kosten beteiligt.

Wir – die Freien Demokraten – lehnen diese Vorgehensweise jedoch aus verschiedenen Gründen ab:

  1. Eine entsprechende Erhöhung der Grundsteuer führt zu einer deutlich höheren Belastung aller Mieter in einer Gemeinde, da die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung weitergegeben wird (was bei direkt oder indirekt berechneten Straßenausbaubeiträgen nicht möglich ist). Das führt also zu einer weiteren Erhöhung des ohnehin schon sehr hohen Mietniveaus. Und: Belastet werden dadurch auch Senioren und Geringverdiener, die möglicherweise gar kein Auto besitzen und plötzlich indirekt zur Beteiligung an Straßenneubaukosten genötigt werden.
  2. Da öffentliche Grundstücke (Schulen, Krankenhäuser usw.) keine Grundsteuer bezahlen müssen, erhöht sich die Belastung für die Bürger generell, während beim aktuellen Verfahren die anteilige Belastung auch öffentliche Gebäude betrifft.
  3. Bei einer Umlage auf die Grundsteuer verlieren die Bürger jegliche Transparenz über die Notwendigkeit von Straßenneubaumaßnahmen und deren Kosten.
  4. Der Gemeinde entsteht ein deutlicher Nachteil durch die Veränderung der sogenannten Kreisumlage, die dann den Haushalt zusätzlich belastet.

Letztendlich ist die Frage der Verteilung von Kosten immer eine schwierige Entscheidung. Wir – die Freien Demokraten – glauben jedoch, mit der vorgeschlagenen Lösung einen Kompromiss zu finden, der allen Beteiligten gleichermaßen gerecht werden kann. Insofern sollte die Gemeindevertretung dieser Idee folgen.